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   BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17   

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https://dejure.org/2020,54256
BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17 (https://dejure.org/2020,54256)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2020 - VIII R 21/17 (https://dejure.org/2020,54256)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - VIII R 21/17 (https://dejure.org/2020,54256)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 4, AO § 39 Abs 2 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 18 Abs 1 Nr 4 EStG 2009, § 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 39 Abs 2 Nr 2 AO
    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

  • IWW

    § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 17 EStG, § 18 EStG, § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, § 164 Abs. 2 AO, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 11 EStG, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 3 Nr. 40 EStG, § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG, § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 74 FGO, § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO, § 52 Abs. 28 Satz 11 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Einordnung des Erlöses aus einer treuhänderisch erworbenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

  • rewis.io

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Betriebsvermögen, freiberufliche Tätigkeit, Kapitalbeteiligung, Manager- und Mitarbeitermodelle, Managermodell, Mitarbeitermodell

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Einordnung des Erlöses aus einer treuhänderisch erworbenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflichen Beraters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligung

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerermäßigungen
    Steuerermäßigungen in der Einkommensteuer
    Steuerschuldermäßigungen
    Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
    Aktuelle Rechtsprechung

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1
    Notwendiges Betriebsvermögen, Beteiligung, Veräußerungsgewinn

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Stellt eine sog. Managementbeteiligung notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig tätigen Unternehmensberaters dar und gehört der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft zu den laufenden Einkünften aus selbständiger Arbeit?

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 271, 482
  • NJW 2021, 1776
  • DB 2021, 1305
  • BStBl II 2021, 609
  • NZG 2021, 1040
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Diese Bruchteilsbetrachtung hat zur Folge, dass die entgeltliche Übertragung der Anteilsrechte durch die Gesamthand ertragsteuerrechtlich als anteilige Veräußerung der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft durch die Gesellschafter der Personengesellschaft zu werten ist und sämtliche Größen, die den Veräußerungsgewinn bestimmen, anteilig den Gesellschaftern zuzurechnen sind (BFH-Urteile vom 13.07.1999 - VIII R 72/98, BFHE 190, 87, BStBl II 1999, 820, und vom 09.05.2000 - VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686, m.w.N.).

    Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG, die durch Veräußerung der Anteile an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft realisiert werden, sind nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Feststellung, sondern werden bei der Einkommensteuerveranlagung der jeweiligen Gesellschafter erfasst (BFH-Urteil in BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686).

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn die Beteiligung dazu bestimmt ist, die betriebliche Betätigung entscheidend zu fördern, oder dazu dient, den Absatz von Produkten zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.2001 - IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828; vom 26.04.2001 - IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, und vom 12.06.2019 - X R 38/17, BFHE 265, 182, BStBl II 2019, 518).

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft u.a. dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Angehörigen eines freien Berufs gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung geschaffen werden sollte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1317).

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn die Beteiligung dazu bestimmt ist, die betriebliche Betätigung entscheidend zu fördern, oder dazu dient, den Absatz von Produkten zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.2001 - IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828; vom 26.04.2001 - IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, und vom 12.06.2019 - X R 38/17, BFHE 265, 182, BStBl II 2019, 518).

    Das den freien Berufen zugrunde liegende Berufsbild begrenzt und prägt auch die einkommensteuerrechtlichen Begriffe der Betriebseinnahmen und des Betriebsvermögens, da diese nicht umfassender sein können als der durch das jeweilige freiberufliche Berufsbild geprägte Betrieb (BFH-Urteile in BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, und vom 22.01.1981 - IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564).

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - 8 K 4018/14

    Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.06.2017 - 8 K 4018/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26.06.2017 - 8 K 4018/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Das den freien Berufen zugrunde liegende Berufsbild begrenzt und prägt auch die einkommensteuerrechtlichen Begriffe der Betriebseinnahmen und des Betriebsvermögens, da diese nicht umfassender sein können als der durch das jeweilige freiberufliche Berufsbild geprägte Betrieb (BFH-Urteile in BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, und vom 22.01.1981 - IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564).

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft u.a. dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Angehörigen eines freien Berufs gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung geschaffen werden sollte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1317).

  • BFH, 25.03.2008 - VIII B 122/07

    Beteiligung an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Als Betriebseinnahme kann auch der Erlös aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft anzusehen sein, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft betrieblich veranlasst war und deshalb zum Betriebsvermögen gehört (BFH-Urteile vom 26.01.2011 - VIII R 19/08, BFH/NV 2011, 1311, und vom 23.05.1985 - IV R 198/83, BFHE 144, 53, BStBl II 1985, 517; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25.03.2008 - VIII B 122/07, BFH/NV 2008, 1317).

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft u.a. dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Angehörigen eines freien Berufs gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung geschaffen werden sollte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1317).

  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Eine Ausnahme gilt zwar bei der Realisation gewinnabhängiger Kaufpreisforderungen, die vom Veräußerer erst im Zuflusszeitpunkt erzielt werden (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.2015 - VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2016, 600).
  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht auf einen Erwerber über, wenn der Käufer des Anteils aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen (Verwaltungs- und Vermögens-)Rechte (insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrecht) sowie das Risiko und die Chance von Wertveränderungen auf ihn übergegangen sind (BFH-Urteile vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, und vom 05.10.2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376, BStBl II 2012, 318).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    In diesem Zeitpunkt entstand der Veräußerungsgewinn, unabhängig davon, ob die Gegenleistung sofort fällig oder in Raten zahlbar war und wann sie dem Kläger als Veräußerer tatsächlich zufloss (BFH-Urteil vom 13.10.2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212).
  • BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10

    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

    Auszug aus BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht auf einen Erwerber über, wenn der Käufer des Anteils aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen (Verwaltungs- und Vermögens-)Rechte (insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrecht) sowie das Risiko und die Chance von Wertveränderungen auf ihn übergegangen sind (BFH-Urteile vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, und vom 05.10.2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376, BStBl II 2012, 318).
  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

  • BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten

  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 140/79

    Entschädigung für Wettbewerbsverbot gehört nicht zum Veräußerungsentgelt nach §

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 43/15

    Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

  • BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 11/16

    Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen

  • BFH, 12.01.2010 - VIII R 34/07

    GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Bildjournalisten -

  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 19/08

    Beteiligungen als notwendiges Betriebsvermögen bei Einkünften aus selbständiger

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14

    Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen -

  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 83/05

    Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Beteiligtenfähigkeit und

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 198/83

    Zur Frage der Betriebsvermögenseigenschaft einer GmbH-Beteiligung bei einem

  • BFH, 01.02.1973 - IV R 138/67

    Im Unternehmen nicht mitarbeitende Kinder ohne Leistung einer Einlage keine

  • BFH, 02.02.2022 - I R 22/20

    Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Es geht darum, ob er eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und dass die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen (Verwaltungs- und Vermögens-)Rechte (insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrecht) sowie die mit Wertpapieren gemeinhin verbundenen Kursrisiken und -chancen auf ihn übergegangen sind (z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29.11.1982 - GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteile vom 11.07.2006 - VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; vom 05.10.2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376, BStBl II 2012, 318; vom 01.12.2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609; s.a. BMF-Schreiben vom 09.07.2021, BStBl I 2021, 1002 ["Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften"], Rz 2, und vom 09.07.2021, BStBl I 2021, 995 ["Steuerliche Behandlung von 'Cum/Cum-Transaktionen'"], Rz 11 ff.; z.B. auch Kolbinger, Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, 2008, S. 141 ff.; Drüen in Tipke/Kruse, § 39 AO Rz 24a; Stimpel/Schumacher, StbJb 2018/2019, 419, 420; ablehnend zu den Kriterien "Stimmrecht" und "Besitz an der Sammelurkunde" aber Schmid, DStR 2021, 1203, 1207 f.).
  • BFH, 12.03.2024 - IX B 24/23

    (Nichtzulassungsbeschwerde: Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz

    Danach sind Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft den Gesellschaftern der Personengesellschaft für die Bestimmung des Veräußerungstatbestands nach § 17 EStG anteilig zuzurechnen (sogenannte Bruchteilsbetrachtung, vgl. BFH-Urteile vom 13.07.1999 - VIII R 72/98, BFHE 190, 87, BStBl II 1999, 820, unter II.1.; vom 09.05.2000 - VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686 und vom 01.12.2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609, Rz 39).
  • BFH, 15.12.2021 - X R 19/19

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der

    Ein Wertzuwachs ist betrieblich veranlasst, wenn insoweit ein nicht nur äußerlicher, sondern sachlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609, Rz 27; Senatsurteil vom 12.11.2014 - X R 39/13, BFH/NV 2015, 486, Rz 15).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung;

    Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn; auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an (vgl. nur BFH, Urteile vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 48 und vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 25; jeweils mwN).

    Ausgehend hiervon ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig anzunehmen, wenn der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH, Urteile vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 41; vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 44; vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 32; vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 27-31, BFHE 218, 299 unter II. 2. a. und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 20-24, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

  • BayObLG, 19.09.2022 - 203 StRR 358/22

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Veräußerungsgewinn aus

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) kann der Erlös aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft auch als Betriebseinnahme aus einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusehen sein, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft betrieblich veranlasst war und deshalb zum Betriebsvermögen gehört (BFH, Urteile vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17 -, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609, vom 26. Januar 2011 - VIII R 19/08, BFH/NV 2011, 1311, und vom 23. Mai 1985 - IV R 198/83, BFHE 144, 53, BStBl II 1985, 517; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. März 2008 - VIII B 122/07, BFH/NV 2008, 1317).

    Zwar können nach der Rechtsprechung des BFH Geldgeschäfte - zu denen auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zählt - von Angehörigen eines freien Berufs nur in Ausnahmefällen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der freiberuflichen Betätigung stehen und damit als betrieblich veranlasst angesehen werden; im Einzelfall kann sich gleichwohl ergeben, dass die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Hilfstätigkeit zur freiberuflichen Tätigkeit anzusehen ist (BFH, Urteil vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17 -, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609, juris Rn. 28).

  • BFH, 07.06.2023 - IX B 83/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    Danach sind Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft den Gesellschaftern der Personengesellschaft für die Bestimmung des Veräußerungstatbestands nach § 17 EStG anteilig zuzurechnen (sog. Bruchteilsbetrachtung, vgl. BFH-Urteile vom 13.07.1999 - VIII R 72/98, BFHE 190, 87, BStBl II 1999, 820, unter II.1; vom 09.05.2000 - VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686, und vom 01.12.2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609, Rz 39).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - 13 K 13065/21
    Für Zwecke der Ermittlung der Anteilsquote des Steuerpflichtigen sind unmittelbare und mittelbare Anteilsrechte - für die Frage des Erreichens der Wesentlichkeitsgrenze - gleichgestellt und sowohl die Veräußerung der zum Gesamthandsvermögen gehörenden Anteile als auch die den Veräußerungsgewinn bestimmenden Umstände (Veräußerungspreis, Anschaffungs- und Veräußerungskosten) den Beteiligten so zuzurechnen, als ob sie an den (kapital-) Anteilsrechten zu Bruchteilen berechtigt wären (vgl. hierzu grundlegend BFH, Urteil vom 9. Mai 2000 - VIII R 41/99-, BStBl II 2000, 686, 687 f.; vgl. auch BFH, Beschluss vom 25. Januar 2001 - VIII B 46/00-, BFH/NV 2001, 779 ; BFH, Urteil vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17-, BStBl 2021, 482; Gosch in: Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz , 21. Auflage 2022, § 17 EStG , Rz. 107).
  • FG Köln, 27.04.2023 - 11 K 1493/16

    Einkommensteuer: Gewinn aus der Veräußerung von Aktien als Arbeitslohn

    Der Veranlassungszusammenhang sei dabei aufgrund einer Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1.12.2020, VIII R 21/17, BStBl. II 2021, 609; vom 17.6.2009, VI R 69/06, BStBl. II 2010, 69 und vom 5.4.2006, IX R 111/00, BStBl. II 2006, 654).
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